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Unterstützung von behinderten Kindern |
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Das Behindertenprojekt ist sicher mit Abstand das anspruchsvollste und zeitaufwändigste unserer Projekte. Seit einiger Zeit beschäftigen wir uns intensiv mit der Bestandesaufnahme aller behinderter Kinder im Bezirk Tarussa. Um diese Arbeit überhaupt bewältigen zu können, beschlossen wir, eine Sozialpädagogin als Teilzeitarbeitskraft einzustellen. Lidija Jewgenjewna Starodubzewa ist selber
Mutter von vier Kindern und hat daneben noch vier Kinder adoptiert. Viele während unserer Arbeit auftauchende Probleme kennt sie aus eigener Erfahrung.
Wie gehen wir vor? Der uns vom Sozialamt ausgehändigten Liste aller behinderten Kinder entnehmen wir Namen, Geburtsdatum und Wohnort, aber nicht mehr. Wir suchen jetzt diese Kinder auf und machen für uns eine eigene detaillierte Bestandesaufnahme. Darin halten wir fest, aus wem die tatsächlich zusammen lebende Familie besteht, etwa Vater, Mutter, Geschwister, Grosseltern, Onkel usw., wovon sie lebt, wie hoch allfällige Renten und Gehälter sind. Danach beginnt der Hauptteil, nämlich die Einschätzung der Situation des behinderten Kindes. Worin besteht seine Behinderung, was ist es imstande selbst zu machen, wie sieht es mit der Schulbildung aus, wann war es das letzte Mal zur Untersuchung beim Arzt usw.
Alle diese Informationen werten wir dann aus. Da wir ganz verschiedene Fälle haben, haben wir ein Schema zum Festlegen des Grads der Bedürftigkeit ausgearbeitet. Nach diesem eruieren wir die dringendsten Fälle.
Nach der Bestandesaufnahme kommt der schwierigste Teil: Wie können wir als Stiftung helfen? Unser Hilfsangebot umfasst folgende Leistungen:
Lebensmittel als Soforthilfe (Feuerwehrhilfe, wie wir es hier nennen)
Medizinische Hilfe: Medikamente, Untersuchung beim Arzt organisieren usw.
Transportmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung ein grosses Problem
Bekleidung: selbstgefertigte Kleider und Kleider aus Sammlungen hier in Russland, die wir abgeben
Schulmaterial: Hefte, Schreibzeug, Bücher, für viele Familien ein Problem
Rechtliche Hilfe: Wir verhelfen zur zustehenden Rente, regeln die Vormundschaft, helfen bei den Formalitäten z.B. für eine Operation, für die der Staat bezahlen muss usw.
Eingliederung in die Schule: Welche Möglichkeiten gibt es, das Kind in die örtliche Schule einzugliedern?
Der Entscheid, welches dieser Hilfsangebote eingesetzt werden soll, ist ein Teil des Problems. Noch schwieriger ist es, den Umfang dieser Hilfeleistung zu bestimmen. Was muss der Staat übernehmen? Wie weit sollen, können wir helfen? Wir leisten nur in den grössten Härtefällen eine hundertprozentige Hilfe. Wir legen grossen Wert darauf, dass auch unsere Hilfsempfänger einen persönlichen Einsatz leisten. Unser oberstes Gebot heisst: Gezielte und möglichst nachhaltige Hilfe.
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